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Umweltförderung im Inland

Die Umweltförderung im Inland ist das wichtigste Instrument zur Förderung von Umwelt- und vor allem auch Klimaschutzinvestitionen auf Bundesebene. Seit dem Jahr 1993 wurden im Rahmen dieses Instruments über 15.000 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 3,3 Mrd. EUR ermöglicht. Die dafür eingesetzten Fördermittel belaufen sich auf rd. 670 Mio. EUR.

Diesem enormen Mitteleinsatz steht auch eine über Jahre hinweg enorme Nachfrage nach diesen Förderungen gegenüber. Der Grund hiefür liegt nicht nur im gewachsenen Umweltbewusstsein und den gestiegenen Energiepreiseen sondern auch darin, dass die Konditionen der Förderung äußerst attraktiv und die Abwicklung hoch professionell und effizient erfolgt. Die enorme Nachfrage nach diesen Förderungen führte dazu, dass der Gesetzgeber dieses Instrument über die nächsten Jahre (bis 2013) mit jährlich 90,238 Mio. EUR dotiert hat.
Mit den neuen Förderungsrichtlinien erfolgt auch eine Weiterentwicklung der Umweltförderung im Inland insgesamt. So wurden die bereits etablierten Schwerpunkte überarbeitet und neue Schwerpunkte definiert und damit den jüngsten umwelt- und klimaschutzpolitischen Herausforderungen und Entwicklungen Rechnung getragen.
Im Rahmen der Umweltförderung im Inland werden Förderungen an Gewerbebetriebe, Industrie, Vereine, und sonstige Rechtspersonen in den Bereichen Klimaschutz, Luftschadstoffe und Abfall gewährt. Die Förderungshöhe beträgt - abhängig von der eingesetzten Technologie bzw. der Effizienz der Maßnahme - bis zu 30% der Investitionskosten.
Die Richtlinien treten per 1. Oktober 2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt einlangenden Förderungsansuchen an Nicht-Wettbewerbsteilnehmer, Ansuchen auf die Vergabe von (agrarische) De-minimis-Förderungen sowie von Förderungen auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung werden gemäß den neuen Richtlinien (und der zeitgleich in Kraft tretenden Kriterien der neuen bzw. überarbeiteten Schwerpunkte) beurteilt und abgewickelt.
Für Förderungen die auf Basis der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen oder aber der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen für den Agrar- und Forstsektor 2007 – 2013 vergeben werden, ist eine Förderung nach Maßgabe der Genehmigung der Richtlinien durch die Europäische Kommission möglich.
Weitere Informationen, Kontakte von Ansprechpersonen sowie Unterlagen zur Förderung sind auf den Internetseiten der KPC, der Abwicklungsstelle für die Umweltförderung im Inland verfügbar. Die "Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung im Inland" stehen hier zum Download zur Verfügung.

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21.09.2009, Bereichsverantwortliche EN-Seiten