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Forstlicher Pflanzenschutz
Der Forstliche Pflanzenschutz umfasst alle Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Pflanzenschutzrichtlinie 2000/29/EG sowie des Österreichischen Pflanzenschutzgesetzes 1995 samt ihren Verordnungen und zielt auf die Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der forstlichen Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, insbesondere Holz, ab.
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Ansprechpartner
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW),
Stubenring 1, A-1012 Wien, Abteilung IV/2 - Forstliche Aus- und Weiterbildung, Forschung,
DI Martin NÖBAUER Tel.: (+43 1) 711 00-721816.05.2008,
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Citrusbockkäfer in Deutschland! – Einschleppung nach Österreich befürchtet!
Der Citrusbockkäfer (Anoplophora chinensis) richtet in Asien vor allem an Zitruspflanzen Schäden an. Er kann aber auch viele verschiedene Laubbäume befallen. Er wurde über Topfpflanzen (Fächerahorn – Acer palmatum) in Deutschland eingeschleppt. Eine Einschleppung auch nach Österreich wird befürchtet! > mehr + Downloads zu: Citrusbockkäfer in Deutschland! – Einschleppung nach Österreich befürchtet!
06.08.2008,
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Forstlicher Pflanzenschutz
Durch den Beitritt der ehemaligen Oststaaten zur Europäischen Union haben sich die Kontrollen an die EU-Außengrenze verlagert. Das Hauptaugenmerk im forstlichen Pflanzenschutz liegt daher bei der Kontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz im Landesinneren. > mehr zu: Forstlicher Pflanzenschutz
05.08.2008,
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Pflanzenschutzgesetz
Das Pflanzenschutzgesetz regelt die Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse. Die vorliegende, konsolidierte Fassung gilt seit 1. Jänner 2005. > mehr + Downloads zu: Pflanzenschutzgesetz
16.05.2008,
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Pflanzenschutzverordnung
Die Pflanzenschutzverordnung enthält detaillierte Bestimmungen betreffend den Pflanzenpass und legt die Gebühren für die Tätigkeiten der Behörde fest. > mehr + Downloads zu: Pflanzenschutzverordnung
16.05.2008,
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Pflanzenschutz-Maßnahmen-Verordnung
Die Pflanzenschutz-Maßnahmen-Verordnung regelt Einzelheiten und Bedingungen für die Durchführung amtlicher Maßnahmen nach dem 3. und 4. Abschnitt des Pflanzenschutzgesetzes. > mehr + Downloads zu: Pflanzenschutz-Maßnahmen-Verordnung
16.05.2008,
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Pflanzenschutzverordnung - Holz
Die Maßnahmen zum Schutz gegen die Verbreitung von Schadorganismen durch Verpackungsholz sowie die Maßnahmen zum Schutz gegen die Verbreitung von Anoplophora glabripennis werden durch die Pflanzenschutzverordnung - Holz geregelt. > mehr + Downloads zu: Pflanzenschutzverordnung - Holz
16.05.2008,
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Information über Importholzkontrolle
Rundholz unterliegt nach Maßgbe der EU-Richtlinie 2000/29 EWG beim Import nach Österreich (in die EU) der Kontrollpflicht. > mehr zu: Information über Importholzkontrolle
16.05.2008,
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Einfuhr - zulässige Eintrittstellen
Die Eintrittstellen-Verordnung legt die für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zulässigen Grenzstellen fest. > mehr + Downloads zu: Einfuhr - zulässige Eintrittstellen
16.05.2008,
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Information über Verpackungsholzkontrolle
In den letzten Jahren hat die weltweite Ausbreitung von forstschädigenden Insekten oder Krankheitserregern aufgrund des weltweiten Handels unter Verwendung von Verpackungsmaterial aus Holz stark zugenommen. > mehr + Downloads zu: Information über Verpackungsholzkontrolle
04.08.2008,
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Zur Kennzeichnung von Holzverpackungsmaterial autorisierte Firmen
Gemäß dem Standard
ISPM 15 ist unbearbeitetes Holzverpackungsmaterial (Rohholz) von dazu autorisierten Firmen zu behandeln und danach zu kennzeichnen.
> mehr + Downloads zu: Zur Kennzeichnung von Holzverpackungsmaterial autorisierte Firmen
08.07.2011,












