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Dohlenkrebs
Foto: J. Petutschnig

Dohlenkrebs

Artenschutzprojekt für den Dohlenkrebs im oberen Gitschtal (Kärnten)

Der Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes), angeführt im Anhang II der FFH-Richtlinie (Verpflichtung zur Ausweisung von Schutzgebieten), hat in Österreich seine einzigen bekannten natürlichen Vorkommen in einigen Gewässern Oberkärntens. Der überwiegende Teil der Bestände ist auf kleine Gewässerabschnitte in Wald- und Wiesenbächen konzentriert. Durch teilweise intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie durch Einleitungen sind einige Vorkommen aktuell stark gefährdet.

Im Auftrag des Amtes der Kärntner Landesregierung und des Lebensministeriums wurde von der ARGE Naturschutz und dem Institut für Ökologie und Umweltplanung ein Schutzprogramm zu entwickelt und umzusetzt.

Im Möserner Moor (Oberes Gitschtal) wurde eine teilweise mit Fichten bewachsene Freifläche von rund 10 Hektar freigestellt. Durch gezielte Baggerungen im Bereich des Baches wurden die Lebensraumbedingungen für den Dohlenkrebs verbessert. Durch Baumaßnahmen wurden zwei Teilpopulationen miteinander verbunden.

Im Kerngebiet des Kärntner Dohlenkrebsvorkommens zwischen Jadersdorf und Grünburg im Gitschtal liegt der Arbeitsschwerpunkt bei der Information der Grundbesitzer über den hohen ökologischen Wert des Gebietes. Strukturerhaltungsmaßnahmen und Bewirtschaftungsverträge finanziert über das ÖPUL-Programm, wurden und werden vereinbart. Darüber hinaus wurden rund 400 Besatzkrebse in zwei kleinen, krebslosen Bächen im Gitschtal ausgesetzt.

Für das Stauderbachl, östlich von Greifenburg im Oberen Drautal, konnte ein Restrukturierungsprojekt umgesetzt werden. Zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit wurde eine Broschüre über die Flusskrebse in Kärnten publiziert.
 
Aufbauend auf die vom Lebensministerium unterstützen nationalen Projekte für den Dohlenkrebs  wurden weitere Maßnahmen für den Dohlenkrebs im Rahmen des LIFE-Projektes "Auenverbund Obere Drau", welches auch vom Lebensministerium mitfinanziert wurde, durchgeführt. So wurden z. B. im Rahmen einer Besatzmaßnahme ca. 300 Individuen in einem neu geschaffen Gewässer eingebracht. 

Weitere Infos: office@ebundp.at

27.11.2009,