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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Ziel der UVP ist es Umweltschäden nach dem Vorsorgeprinzip von vornherein zu vermeiden; die Umweltauswirkungen ganzheitlich und umfassend, zu betrachten; eine bessere Vorbereitung der Projekte und der Genehmigungsverfahren zu erreichen; Umweltbelange mit dem gleichen Stellenwert wie andere Belange in die Abwägung und Entscheidung einzubringen; die Genehmigungsverfahren von Vorhaben unter Beteiligung der Öffentlichkeit transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.
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Umweltverträglichkeitsprüfung – Die wichtigsten Änderungen durch die Novelle 2009
Die UVP stellt eine deutliche Qualitätsverbesserung gegenüber vorherigen Instrumenten der Vorhabensgenehmigung dar und ist somit ein wichtiger Schritt der Projektwerberin hin zu einem vorsorgenden und ganzheitlichen Umweltschutz. Sie dient der Projektwerberin als Planungsinstrument und zur Entscheidungsvorbereitung. > mehr + Downloads zu: Umweltverträglichkeitsprüfung – Die wichtigsten Änderungen durch die Novelle 2009
02.09.2009,
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Das UVP-Gesetz 2000/Liste der anerkannten Umweltorganisationen
Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit, (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993 idgF, hat das Ziel, mögliche Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Umwelt noch vor Verwirklichung des Projektes in einer umfassenden und integrativen Weise zu prüfen. > mehr + Downloads zu: Das UVP-Gesetz 2000/Liste der anerkannten Umweltorganisationen
25.10.2011,
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Allgemeines zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die UVP stellt eine deutliche Qualitätsverbesserung gegenüber vorherigen Instrumenten der Vorhabensgenehmigung dar und ist somit ein wichtiger Schritt hin zu einem vorsorgenden und ganzheitlichen Umweltschutz. > mehr zu: Allgemeines zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
20.08.2009,
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Anwendungsbereich der UVP
In Anhang 1 des UVP-G 2000 sind 88 Vorhabenstypen angeführt, für die unter bestimmten Voraussetzungen eine UVP durchzuführen ist. Dabei handelt es sich um Vorhaben, bei denen möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Beispiele hierfür sind etwa: > mehr + Downloads zu: Anwendungsbereich der UVP
21.08.2009,
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Das UVP Verfahren
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in ein konzentriertes Genehmigungsverfahren eingebettet, in dem eine Behörde, die Landesregierung, alle für die Verwirklichung eines Vorhabens relevanten Materiengesetze anwendet. > mehr + Downloads zu: Das UVP Verfahren
05.04.2007,
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UVP in der Bodenreform
Im Bereich der Bodenreform (agrarische Zusammenlegungsverfahren und Servitutenverfahren zur Trennung von Wald und Weide) wird die UVP-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften durch das Flurverfassungs- > mehr + Downloads zu: UVP in der Bodenreform
20.08.2009,
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Antragstellung zur Anerkennung für Umweltorganisationen
Durch die seit 1. Jänner 2005 gültige Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes können sich NGOs an Genehmigungsverfahren als Partei beteiligen. > mehr zu: Antragstellung zur Anerkennung für Umweltorganisationen
24.05.2007,
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Espoo-Konvention zur grenzüberschreitenden UVP
Die Espoo-Konvention ist ein Instrument zur Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren in anderen Staaten für Vorhaben, die erhebliche grenzüberschreitenden Auswirkungen haben können. > mehr + Downloads zu: Espoo-Konvention zur grenzüberschreitenden UVP
20.11.2008,
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Umweltrat
Aufgaben des Umweltrates:
Zur Beobachtung der Vollziehung des UVP-G wurde der Umweltrat eingerichtet. Der Umweltrat besteht aus 22 Mitgliedern und 22 Ersatzmitgliedern, die von den im Nationalrat vertretenen Parteien, Sozialpartnern, > mehr + Downloads zu: Umweltrat16.08.2011,
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Umweltsenat
Als Berufungsinstanz gegen Entscheidungen der Landesregierung als UVP-Behörde 1. Instanz und als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde wurde beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Umweltsenat eingerichtet. > mehr zu: Umweltsenat
30.12.2009,


