Vogelschutzrichtlinie
Die Vogelschutzrichtline ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.
Die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie des Rates 79/409/EWG) der Europäischen Union ist seit dem Beitritt am 1.1.1995 auch in Österreich umzusetzen. Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist, für wildlebende Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine entsprechende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen. Die in der Richtlinie angeführten Arten und ihre Lebensräume sollen durch die Ausweisung von Schutzgebieten im Rahmen des EU-weiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 dauerhaft gesichert werden.Weitere Infos:
http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1979/de_1979L0409_do_001.pdf
(Text (Vogelschutz RL deutsch)
http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/nature_conservation/focus_wild_birds/species_birds_directive/index_en.htm
(die Arten der VogelschutzRL)
http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/nature_conservation/eu_enlargement/2004/birds/annex_i.pdf
(Anhang 1)
http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/nature_conservation/eu_enlargement/2004/birds/annex_ii.pdf
(Anhang 2)
http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/nature_conservation/eu_enlargement/2004/birds/annex_iii.pdf
(Anhang 3)
04.02.2005,

