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Berner Konvention

Die Berner Konvention ist ein Abkommen im Rahmen des Europarates zum Schutz der wildlebenden Tierarten und deren natürlicher Lebensräume. Österreich ist Mitglied der Berner Konvention.

Das Übereinkommen verfolgt im wesentlichen folgende Ziele:

·Schutz der wildlebenden Fauna und Flora samt der natürlichen Lebensräume;

·Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich des Artenschutzes;

·Beachtung insbesondere der gefährdeten Arten, einschließlich der wandernden Tier­arten.

Die streng geschützten Arten sind in den Anhängen I (Pflanzenarten) und II (Tierarten) aufgelistet. Insgesamt sind ca. 400 Tier- und Pflanzenarten vollkommen geschützt. Bei den geschützten wildlebenden Tierarten (Anhang III) darf eine Nutzung nur in beschränktem Maße erfolgen. Anhang IV listet die für das Töten und Fangen von Säugetieren und Vögeln verbotenen Mittel und Methoden auf.

Österreich ist der Berner Konvention 1983 beigetreten (BGBl. Nr. 372/1983) . Die Inhalte und Zielvorgaben der Berner Konvention sind in Österreich in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer bzw. in den Jagdgesetzen festgehalten.

Weitere Infos: 
http://www.coe.int/t/e/Cultural_Co-operation/Environment/Nature_and_biological_diversity/Nature_protection/


  

 

04.02.2005,