Biodiversitäts Konvention
"Übereinkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt"
Dieses Übereinkommen hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung des Nutzens zum Ziel. Im Bereich Naturschutz sind demnach nicht nur Arten, sondern die gesamte belebte Natur in ihrer Vielfalt zu schützen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, eine nationale Strategie für alle Bereiche zur Erhaltung der Artenvielfalt auszuarbeiten. Sie haben die biologische Vielfalt sowohl "in situ" (vor Ort) als auch "ex situ" (in speziellen Einrichtungen wie Tiergärten, Gen- und Samenbanken) zu schützen. Forschung und Ausbildung, Überwachung (Monitoring) sowie Bewusstseinsbildung in sollen intensiviert werden. Ein Vermittlungsmechanismus (Clearing-House-Mechanismus) zur Förderung der internationalen technischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit wurde eingerichtet. Dadurch soll weltweit der Zugang zu Informationen zum Thema Biodiversität und deren Austausch ermöglicht werden.Österreich verpflichtete sich durch den Beitritt im Jahr 1995 zur Umsetzung der Inhalte der Biodiversitätskonvention ( BGBl. Nr. 213/1995) .
Weitere Infos:
www.biodiv.org
www.biodiv.at
04.02.2005,

