Wem gehört der österreichische Wald?
Fast drei Viertel des österreichischen Waldes sind Privatwald und werden von privaten Waldbesitzern bewirtschaftet. Etwa ein Drittel der Gesamtwaldfläche entfällt auf größere Forstbetriebe.
Die Besitzverhältnisse des österreichischen Waldes sehen wie folgt aus: Rund 50 Prozent sind Privatwald mit Waldflächen unter 200 Hektar, 22 Prozent sind Privatwald über 200 Hektar. Die Österreichischen Bundesforste AG bewirtschaften den Staatswald, das sind rund 16 Prozent der Waldfläche. 9 Prozent sind Gemeinschaftswald, 2 Prozent sind Gemeindewald und 1 Prozent ist Landeswald.Die wirtschaftliche Nutzung des Rohstoffes Holz sichert den Waldbauern Einkommen und damit ihre Lebensgrundlage. Die Nutzung erfolgt nachhaltig, das bedeutet, dass nicht mehr geschlägert wird, als zuwächst.
Für Zwecke der Erholung erfüllen die Waldbewirtschafter zahlreiche Bedürfnisse unserer Gesellschaft. So werden Waldwanderwege, Waldlehrpfade, Rad- und Mountainbikewege, Waldspielplätze, Parkplätze, Rastplätze und Unterstandshütten errichtet.
Erholung im Wald
Wald macht eine Landschaft für Freizeit und Tourismus besonders attraktiv. Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist vor allem im ländlichen Raum ein bedeutender Arbeitgeber und vermindert so die Abwanderung in strukturschwachen Gebieten. Sie ist Österreichs größter Devisenbringer.
Für den Menschen stellt der Wald die Verbindung zur Natur her. Umfragen zufolge verbringen rund 70 Prozent der Menschen ihre Freizeit bevorzugt in Wäldern. Obwohl der Wald viele Eigentümer hat, darf sich jedermann zu Erholungszwecken dort aufhalten. So steht es im österreichischen Forstgesetz. Im Wald darf man wandern, spielen, laufen, sich erholen, Landschaft und Natur genießen.
Zum Schutz der Verjüngung ist das Betreten von Jungbeständen jedoch nicht erlaubt. Das Sammeln von Pilzen ist durch das Forstgesetz geregelt. Das Befahren von Forststraßen sowie das Lagern bei Dunkelheit, das Zelten oder Reiten im Wald bedarf der Zustimmung des Waldeigentümers. Feueranzünden und Müllablagern im Wald sind grundsätzlich verboten.
15.02.2008,


